Open Access mit Polemik statt Diskussion – gehört das bei euch ins Netz, liebe FAZ?

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… aber nicht einfacher
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Wenn man einen Artikel wie “Staatsautoritarismus, groß geschrieben” des Heidelberger Germanistikprofessors Ronald Reuß über (bzw. gegen) Open Access in der FAZ Online vom 30.9. liest, kann man verschiedenes machen.

Gab’s da nicht mal eine Trennung?

Man kann sich ein paar grundlegende Fragen zu Journalismus stellen. Beispielsweise: Gab es nicht mal eine Zeit, wo redaktionelle Beiträge und Kommentare klar voneinander getrennt und als solche gekennzeichnet waren? Seit wann ist das eigentlich anders? Ein so polemischer, subjektiv eingefärbter Beitrag kann ja wohl schlecht redaktionell sein. Sollte man das als Zeitung nicht irgendwie angeben?

Alternativ kann man die Frage nach der Transparenz stellen. Wie bekommt jemand, der solche Texte verzapft, eine derart große Reichweite von der FAZ? Wie bekommen überhaupt Menschen außerhalb der Redaktion eine derart große Reichweite in der FAZ? Wäre ja durchaus mal interessant zu wissen, wie so etwas geht. Sitzt in der FAZ tatsächlich irgendwo ein Redakteur, der sich so einen Text anschaut und dann sagt: “Mensch, total einseitig und das, was viele Wissenschaftler an der jetzigen Praxis ungut finden wird ignoriert, aber hej: Das sollten 100.000 Menschen unbedingt lesen, wichtiger Beitrag”? Aber so etwas erfährt man bei Zeitungen ja irgendwie nicht. Zumindest nicht über die Autoren.

Ich so: SchleJaZ

Man ist angesichts so herrlich überkandidelter Polemik in Versuchung, als Antwort selbst etwas ähnliches zu schreiben – die DDR-Anspielungen, die überzogenen Vorwürfe bis hin zum Verfassungsbruch, die überbordenden Adjektive, gewürzt mit strategischen Anführungsstrichen, das hat schon etwas; das ist das Journalismuspendant von Mystery Science Theater 3000 (oder, ich kenne das nur über Twitter: SchleFaZ?).

Wäre da nicht, ja, wäre da nicht Donald Trump. Da wird die Frage nach Polemik versus Substanz auf einmal bitterer Ernst; ein Nebeneffekt ist die derzeitige Diskussion um Bullshit vs. Journalismus. Vor diesem Hintergrund sollte es Ehrensache sein, gegenzusteuern und sich nicht auf ein “wer am krassesten polemisiert, gewinnt” einzulassen. Zumal man Trump ja in solcher Hinsicht sowieso nicht übertreffen kann.

Wirklich eine Frage der Grundrechte?

Also, auch wenn’s natürlich weniger spritzig ist, zu den Inhalten. Kernthese von Reuß ist, dass es gegen das Grundgesetz, konkret gegen Artikel 5, Absatz 3 verstoße, Wissenschaftler, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, im Gegenzug dazu zu verpflichten, im Modus “Open Access” zu veröffentlichen, sprich: so, dass jeder mit minimalem Aufwand (z.B. jeder, der das Internet nutzen kann) die Ergebnisse der geförderten Forschung nachlesen kann, ohne als Leser dafür bezahlen zu müssen.

Artikel 5, Absatz 3 sagt “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”

Näher ausgeführt oder mit so etwas unpolemischem wie Argumenten unterfüttert wird die Behauptung der Grundgesetzverletzung in dem Artikel leider nicht. Es bleibt bei Behauptungen wie:

“Die Souveränität eines wissenschaftlichen Autors, über den Ort seiner Publikation autonom zu entscheiden, ist aber keine Marginalie. Sie folgt als Kernrecht aus der Freiheit von Forschung und Lehre und darf niemals von wissenschaftsexternen Interessen abhängig gemacht werden.”

Aber da fehlt irgendwie die Verbindung. Was sind die Gründe dafür, dass es keine Marginalie ist? Warum schränkt es die schützenswerte Freiheit ein?

Später erhebt Reuß noch die Forderung, der Ministerin fehle jemand, “der ihr den einfachen Unterschied zwischen Patent- und Urheberrecht erläutert; der ihr geduldig darlegt, worin die vom Grundgesetz geschützte Differenz zwischen freier Forschung und Auftragsarbeiten liegt.” Eventuell geht es dem Autor also um solche Aspekte. Aber klar wird das nirgends. Dem Leser geduldig darzulegen, was er denn nun eigentlich mit dem Grundrechtseingriff meine, ist offenbar zuviel verlangt. Und vielleicht war der dafür nötige Platz im Artikel ja auch schon für rhetorische Edelsteine wie den “ohne Not veranstaltet[en] Open-Access-Zirkus mit den popeligen T-Shirts” verplant.

Wie könnte eine Einschränkung aussehen?

Sei’s drum. Wenn es darum ginge, Wissenschaftler bei der Wahl ihres Forschungsthemas einzuschränken, würde ich den Konflikt mit der Open Access-Pflicht ja durchaus sehen. Das wäre, wenn schon nicht direkte Auftragsarbeit, dann zumindest unzulässige Einschränkung. Zumindest aus meiner Praxis und der Praxis umliegender Forschungsgebiete (Astronomie, Physik, Biologie, Chemie, Mathematik etc.) sehe ich freilich nicht, worin eine solche Einschränkung überhaupt bestehen soll.

Eine Einschränkung auf dem Umwege über die Art und Weise der Veröffentlichung kann ich mir nur erklären, wenn bestimmte Forschungsthemen eine bestimmte Art der Veröffentlichung erfordern, die mit Open-Access-Pflicht nicht mehr möglich ist. Für herkömmliche Fachartikel, wie ich sie als Physiker/Astronom kenne, macht es ja nun aber herzlich wenig Unterschied, ob sie als Open Access veröffentlicht werden oder nicht.

Geht es da eventuell um den Unterschied zwischen Naturwissenschaften und Germanistik? Wird kein Verlag mehr eine mehrbändige Monografie ins Programm nehmen, wenn deren Inhalt parallel zwangsweise ins Netz gestellt werden muss? Ich finde es einigermaßen peinlich, dass ich an dieser Stelle spekulieren muss, anstatt vom Autor klipp und klar gesagt zu bekommen, was Sache ist, insbesondere falls es zum Beispiel um solche fachspezifischen Veröffentlichungsarten gehen sollte.

Und ich bin mir sicher, dass man über solche Fragen, ginge es denn darum, vernünftig diskutieren und fachspezifische Lösungen finden könnte. Ich bin ja nicht so vermessen, dass ich behaupten würde, eine für die naturwissenschaften geeignete Lösung müsse automatisch auch für Germanisten funktionieren. Aber umgekehrt sollte bitte auch nicht argumentiert werden.

Die Open Access-Kernfrage

Unschön ist bei solchen Polemiken natürlich immer, wenn die Argumente der Gegenseite ganz ausgeblendet werden. Das mag wieder der Unterschied zwischen Naturwissenschaften und Germanistik sein, aber bei uns ist es halt so: Wissenschaftler/-in schreibt (öffentlich gefördert) Fachartikel, setzt (ohne Verlags-Entlohnung) den Fachartikel mit einem der üblichen Satzsysteme, andere Wissenschaftler/-innen begutachten (ohne Verlags-Entlohung) den Fachartikel, der wichtigste Veröffentlichungsschritt ist die Online-Veröffentlichung, und am Ende bezahlen die Instituten und Universitäten nicht unbeträchtliche Beträge für Zugang zu diesen Veröffentlichungen.

Dass das Unwillen weckt, insbesondere wenn man dann von Gewinnmargen der Verlage von mehr als 30% hört oder liest, sollte einigermaßen verständlich sein.

Dass da bald jemand die Grundfrage stellt, ob denn nicht der freie Zugang zu öffentlich geförderter Wissenschaft ein sinnvolles Grundprinzip wäre, ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend. Und wenn wir schon Grundrechte ins Spiel bringen: Kann man denn z.B. als nicht an eine Institution gebundener Wissenschaftler überhaupt frei forschen, wenn der für die Wissenschaft nun einmal unumgängliche Zugang zu den Ergebnissen der anderen mit so hohen finanziellen Hürden verstellt ist? Wie sieht es mit der internationalen Wissenschaft aus – mit Kollegen in Ländern, deren Institutionen sich den teuren Zugang zu Bezahljournalen nicht leisten können? Sind das nicht auch bedenkenswerte Aspekte, wenn es um die Wissenschaft geht?

Über solche Aspekte sollte man reden. Möglichst ohne Polemik, und ohne Teile der Debatte auszublenden. Sicher auch ohne so zu tun, als würde das, was für die Naturwissenschaften funktioniert, auch automatisch für alle anderen Wissenschaften funktionieren. Würde ja durchaus zu einer Qualitätszeitung passen.

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Markus Pössel hatte bereits während des Physikstudiums an der Universität Hamburg gemerkt: Die Herausforderung, physikalische Themen so aufzuarbeiten und darzustellen, dass sie auch für Nichtphysiker verständlich werden, war für ihn mindestens ebenso interessant wie die eigentliche Forschungsarbeit. Nach seiner Promotion am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) in Potsdam blieb er dem Institut als "Outreach scientist" erhalten, war während des Einsteinjahres 2005 an verschiedenen Ausstellungsprojekten beteiligt und schuf das Webportal Einstein Online. Ende 2007 wechselte er für ein Jahr zum World Science Festival in New York. Seit Anfang 2009 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg, wo er das Haus der Astronomie leitet, ein Zentrum für astronomische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, seit 2010 zudem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit am Max-Planck-Institut für Astronomie und seit 2019 Direktor des am Haus der Astronomie ansässigen Office of Astronomy for Education der Internationalen Astronomischen Union. Jenseits seines "Day jobs" ist Pössel als Wissenschaftsautor sowie wissenschaftsjournalistisch unterwegs: hier auf den SciLogs, als Autor/Koautor mehrerer Bücher und vereinzelter Zeitungsartikel (zuletzt FAZ, Tagesspiegel) sowie mit Beiträgen für die Zeitschrift Sterne und Weltraum.

5 Kommentare

    • In dem verlinkten Text fallen in der Tat sonderbare Reuß-Worte. Andererseits: auf http://www.textkritik.de, wo ich gerade etwas geschmökert habe, gibt’s mit dem Kürzel “rr” durchaus auch eine Reihe von Texten, die ich gut nachvollziehen kann. Und, wie oben angedeutet – ich kann mir durchaus vorstellen, in welche Richtung die Argumente vermutlich gehen, und habe für die unterschiedlichen Erfordernisse der unterschiedlichen Wissenschaften auch durchaus verständlich. Schade, dass das in dem FAZ-Artikel zugunsten der scharfen Polemik verlorengeht.

  1. Vielen Dank, lieber Scilogs-Kollege, dass Sie dieses Thema hier aufgreifen. Es hat ja in der FAZ schon Tradition, dass dort bezüglich Open Access, Urheberrecht oder VG Wort einfach mal Meinungsartikel unter redaktionellem Deckmantel herausgehauen werden, denen dann zwei Wochen später eine von einem moderaten, klugen Menschen verfasste Richtigstellung nachfolgt (die allerdings wegen ihrer Moderatheit kaum die gleiche Resonanz erfährt wie der ursprüngliche Artikel). Als ein auch germanistisch ausgebildeter Computerlinguist kann ich Ihnen aber versichern, dass bei Zeitschriftenaufsätzen das Publikationswesen in der Germanistik kaum ein völlig anderes ist als in den Naturwissenschaften. Etwas anders sieht es vielleicht bei Sammelbänden aus, die in den klassischen Geisteswissenschaften faktisch die Rolle von Zeitschriften einnehmen – aber auch hier gibt es inzwischen verschiedene OA-Modelle, die auch gut genutzt werden (z.B. beim de Gruyter-Verlag). Monografien spielen tatsächlich eine größere Rolle, aber um die geht es bei der OA-Strategie des BMBF überhaupt nicht. Bei Dissertationen wird meistens ohnehin eine OA-Publikation über die Uni vorgenommen. Eine gute Darstellung zum geisteswissenschaftlichen Publikationswesen vor dem Hintergrund von OA findet sich übrigens bei Michael Hagner, “Zur Sache des Buchs” (2015).
    Man kann sich Reuß’ Feldzug gegen Open Access wohl nur aus seinen eigenen Publikationserfahrungen heraus erklären. Er gibt als Editionswissenschaftler ja historisch-kritische Werkausgaben (Kafka, Kleist) heraus, was eine komplett andere Tätigkeit ist, als als ein Wissenschaftler einfach etwas zu publizieren. Für solche Ausgaben gibt es normalerweise keine öffentlichen Drittmittel, so dass nur spezialisierte Verlage so ein teures und lang andauerndes Projekt finanzieren können. Allerdings hat bislang auch niemand gefordert, derartige Ausgaben verpflichtend Open Access zu publizieren.

    • Danke für den interessanten Kommentar! Aus einigem, was ich an weiterem von Reuß gelesen habe, ist zu ersehen, dass es ihm um die mittleren, auf Wissenschaft spezialisierten Verlage geht – den Großverlagen (Springer, Elsevier, …), über die und deren Geschäftsmodelle sich meiner Erfahrung nach die Open Access-Befürworter in der Regel ärgern, möchte er die Bezeichnung “Verlag” eigentlich lieber absprechen.

      Bliebe die Frage, worin das Problem bzw. die behauptete Einschränkung besteht. Würde denn für Werkausgaben auch dann, wenn sie doch in irgendeiner Form über das BMBF gefördert würden, tatsächlich kein OA-Zwang bestehen?

      Die Aussage, besonders gute Dissertationen erschienen in der Regel auch als gedrucktes Buch, erinnere ich aus einem der Reuß-Texte jedenfalls auch; wäre davon dann zwangsweise zusätzlich eine OA-zugängliche, elektronische Version einzustellen?

      Danke auch für den Hinweis auf das Buch von Michael Hagner; der NZZ-Beitrag von Hagner (23.5.2014) ist in meinen Augen ein schönes Beispiel dafür, wie man das Für und Wider von Open Access sinnvoll und durchaus kritisch diskutieren kann, ohne in haltlose Polemik zu verfallen.

      • Ja, dass es Reuß vor allem um die kleineren unabhängigen Verlage geht, würde ich auch meinen. Wenn kritische Editionen doch einmal Gegenstand von Drittmittelförderungen werden, dann ist es zugleich klar, dass die Verlage als Projektpartner mit eigenem Finanzierungsanteil in das Projekts eintreten – so war das jedenfalls bei Projekten, bei deren Begutachtung ich selbst beteiligt war. Möglicherweise befürchtet Reuß, dass derartige Projekte (ich bin mir nicht sicher, ob er jemals ein solches selbst durchgeführt hat) nicht doch irgendwann mit einer OA-Pflicht belegt werden. Aber das steht tatsächlich nicht zur Debatte.
        Was eine OA-Zweit- oder auch -Erst-Veröffentlichung von Dissertationen auf Uni-Servern betrifft, sind die Verlage da ja gar nicht so empfindlich. Sie wissen, dass sie mit ihren gedruckten Büchern, die sie im Buchhandel vertreiben, andere Zielgruppen ansprechen. In meinen Augen sollten sich die Wissenschaftsverlage als Agenturen für Inhalte und Autoren verstehen und daraus die geeigneten Geschäftsmodelle ableiten. Verlage, die sich lediglich durch OA-Ablehnung in Verbindung mit VG-Wort-Tantiemen und Druckkostenzuschüssen über Wasser halten, haben es, finde ich, nicht verdient, als Hüterinnen der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit veredelt zu werden.

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